Allgemeine Geschäftsbedingungen

für Bildproduktionen, Lieferung von Bildern und Vergabe von Nutzungsrechten

Thomas Drechsler Fotografie | Am Domplatz 39 | 53347 Alfter

§ 1 – Geltungsbereich der Bedingungen

1.1 Die Erbringung von Leistungen sowie die Einräumung von Nutzungsrechten erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).

1.2 Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

1.3 Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung des Auftragnehmers maßgebend.

1.3 Diese AGB gelten auch für alle künftigen Aufträge im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung, ohne dass es einer erneuten ausdrücklichen Einbeziehung bedarf.

§ 2 – Auftragsabwicklung

2.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer den freien Zugang zu den Örtlichkeiten und Objekten zu verschaffen, die fotografiert werden sollen. Er hat außerdem dafür zu sorgen, dass sich die Örtlichkeiten und Objekte in einem fotografierbaren Zustand befinden und die Fotoarbeiten nicht durch Baumaßnahmen oder andere störende Umstände behindert werden.

2.2 Soll auf einer Baustelle oder an einem Ort fotografiert werden, an dem eine erhöhte Unfallgefahr besteht oder erhöhte gesundheitliche Risiken nicht auszuschließen sind, hat der Auftraggeber durch entsprechende Schutzmaßnahmen zu gewährleisten, dass der Fotograf gefahrlos arbeiten kann. Der Auftraggeber haftet für sämtliche Schäden, die dem Auftragnehmer aus der Unterlassung notwendiger Schutzmaßnahmen oder der Nichtbeachtung behördlicher oder gesetzlicher Schutzvorschriften entstehen.

2.3 Kann ein Aufnahmetermin wegen der Wetterverhältnisse, der aktuellen Situation vor Ort oder aus anderen Gründen nicht durchgeführt oder zu Ende geführt werden, ist dem Auftragnehmer Gelegenheit zu geben, die Aufnahmen zu einem späteren Zeitpunkt nachzuholen.

2.4 Wünscht der Auftraggeber, dass die auftragsgemäß zu fotografierende Örtlichkeit mit Personen im Motiv fotografiert wird, liegt die Verantwortung für die Einholung eventuell erforderlicher Einwilligungen der auf Geheiß des Auftraggebers im Motiv befindlichen Personen allein beim Auftraggeber.

2.5 Der Auftragnehmer wählt die Bilder aus, die er dem Auftraggeber bei Abschluss der Aufnahmearbeiten zur Abnahme vorlegt. Nutzungsrechte werden nur an den Bildern eingeräumt, die der Auftraggeber als vertragsgemäß abnimmt.

§ 3 – Honorar und Nebenkosten

3.1 Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Auftrag kommt erst durch eine schriftliche Bestätigung (auch per E-Mail) oder durch den Beginn der Ausführung der Leistung zustande.

3.2 Das Honorar versteht sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

3.3 Der Auftraggeber hat zusätzlich zu dem geschuldeten Honorar die Nebenkosten zu erstatten, die dem Fotografen im Zusammenhang mit der Auftragsdurchführung entstehen (z.B. für Filmmaterial, digitale Bildbearbeitung, Reisen, Übernachtungen). Gesondert zu erstatten sind auch die Kosten, die dem Fotografen durch besonders aufwendige Bilder (z.B. Luftaufnahmen) oder durch den Einsatz spezieller Technik (z.B. Hebebühne, aufwendige Lichtanlagen) entstehen.

3.4 Kostenvoranschläge sind unverbindlich; Überschreitungen des veranschlagten Gesamthonorars um bis zu 15 % gelten als vom Auftraggeber genehmigt.

§ 4 – Urheberrecht und Nutzungsrechte

4.1 Die erbrachten Leistungen (z. B. Bilder, Entwürfe, Dateien) bleiben urheberrechtlich geschütztes Eigentum des Auftragnehmers.

4.2 Der Auftraggeber erwirbt an den Werken grundsätzlich nur ein einfaches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzfähiges Nutzungsrecht für den vertraglich festgelegten Zweck.

4.3 Die Übertragung der vom Auftraggeber erworbenen Nutzungsrechte auf Dritte bedarf der Zustimmung des Auftragnehmers die in Textform erteilt werden kann. Das gilt auch für die Weitergabe von Bildern an Buch-, Zeitungs- und Zeitschriftenverlage. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Erteilung der Zustimmung zu der geplanten Drittnutzung von der Zahlung eines angemessenen Lizenzhonorars abhängig zu machen.

4.4 Jede Bearbeitung, Änderung oder Umgestaltung der Werke (z. B. durch Filter, KI-Modifikation, Zuschnitt oder Retusche) ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers nicht zulässig.

4.5 Bei jeder Bildnutzung ist der Auftragnehmer als Urheber zu benennen. Die Benennung muss beim Bild erfolgen. Die Urhebernennung lautet: Thomas Drechsler

§ 5 – Eigentumsvorbehalt und Zahlungsbedingungen

5.1 Die Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Bezahlung sämtlicher Zahlungsansprüche aus dem jeweiligen Auftrag.

5.2 Eine Nutzung oder Veröffentlichung der Werke vor der vollständigen Bezahlung des Honorars ist ausdrücklich nicht gestattet.

5.3 Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist zu begleichen.

§ 6 – Nutzung für Eigenwerbung

6.1 Der Auftragnehmer ist berechtigt, die im Rahmen des Auftrags entstandenen Werke zum Zwecke der Eigenwerbung zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkt zu nutzen (z. B. Website, Social Media, Portfolio).

6.2 Der Auftraggeber wird, sofern nichts anderes vereinbart wurde, als Referenzkunde genannt.

6.3 Ein Widerspruch gegen diese Nutzung muss vor Produktionsbeginn ausdrücklich schriftlich erfolgen.

§ 7 – Lieferung, Abnahme und Rohdaten

7.1 Die Lieferung erfolgt in einem gängigen digitalen Format. Ein Anspruch auf Herausgabe von Rohdaten (z. B. RAW-Dateien oder offenen Designdateien) besteht nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung und gesonderter Vergütung.

7.2 Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von 7 Werktagen nach Erhalt der Werke schriftlich konkrete Mängel rügt. Danach gelten die Werke als vertragsgemäß abgenommen.

§ 8 – Haftung und Verantwortlichkeit

8.1 Die Haftung des Auftragnehmers beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit wird nach den gesetzlichen Bestimmungen gehaftet.

8.2 Für die Einholung etwaiger notwendiger Rechte (z. B. Model-Releases, Genehmigungen für Marken oder Architektur Dritter) ist der Auftraggeber verantwortlich, sofern dies nicht ausdrücklich als kostenpflichtiger Teil des Auftrags vereinbart wurde.

§ 9 – Schlussbestimmungen und Gerichtsstand

9.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

9.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers, sofern der Auftraggeber Kaufmann ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.